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  • AutorenbildRoland Leutenegger

Gefahrenkennzeichnung leicht verständlich gemacht

Aktualisiert: 9. Aug. 2023


Mit der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien nach dem neuen GHS-System¹ wurden in den letzten Jahren eine Reihe von Einstufungskriterien schärfer gehandhabt.








Schutz vor Augen- und Hautschäden im Fokus

Im Wesentlichen geht es um Kriterien für Augen- und Hautreizungen sowie Augen- und Hautschädigungen. Daraus folgt, dass viele Reinigungsprodukte entweder schärfer eingestuft und gekennzeichnet werden – oder die Rezeptur angepasst wird. Im Extremfall kann das heissen, dass ein bisher nicht kennzeichnungspflichtiges Reinigungsprodukt plötzlich mit „Ätzwirkung“ und dem Hinweis auf die Gefahr ernster Augenschäden gekennzeichnet ist, ohne oder gerade weil sich an der Rezeptur nichts geändert hat.


Die wichtigsten systematischen Änderungen im Überblick

In unserem Sortiment führt das dazu, dass beispielsweise ph-neutrale Reiniger wie 1001 Spül- und Reinigungsmittel oder Neutralreiniger NR30, welche bisher nicht kennzeichnungspflichtig waren, neu ein Gefahrensymbol „Ätzwirkung“ mit dem Hinweis „Verursacht schwere Augenschäden“ tragen. Oder dass die bewährte Systempflege neu ein Achtung-Zeichen mit dem Hinweis „Verursacht schwere Augenreizung“ aufweist. Bei Sanifresh und Deofresh wurden bezüglich der verwendeten Tenside eine leichte Anpassung vorgenommen, so dass beide Produkte kennzeichnungsfrei bleiben. Unverändert hoch bleibt bei allen unseren Produkten der Konzentrationsgrad der verwendeten Wirkstoffe. Wir möchten unseren Kunden keine verwässerte Lösungen, sondern weiterhin sichere, wirksame und in der Praxis erprobte Produkte anbieten.


Neueinstufungen einiger unserer Haushaltsprodukte




Der Gesetzgeber geht vom schlimmst möglichen Fall aus

Was ist der Hintergrund dieser Anpassungen? Im Bereich Augenrisiken geht der Gesetzgeber grundsätzlich vom schlimmst möglichen Schaden aus: das reine Konzentrat einer Zubereitung wird direkt ins Auge gespritzt, wird nicht ausgewaschen sondern verbleibt dort eine halbe Stunde bis zum grösst möglichen Schaden. Das erscheint uns etwas unrealistisch. Jeder Seifenspritzer ins Auge wird vom Normalkonsumenten sofort mit Wasser ausgewaschen. So besteht die Gefahr, dass die neuen Kennzeichnungen aufgrund offensichtlicher Sinnlosigkeit bei manchen durchaus harmlosen Produkten vom Konsumenten gesamthaft ignoriert werden. Das wäre schade. Dieser Problematik ist sich das BAG durchaus bewusst. Die Ausrede, man habe diese Verordnungen nicht selber geschaffen bzw. der Vorwurf, die Industrie hätte genügend Zeit gehabt, sich auf die Neuerungen entsprechend einzustellen, ist indes auch nicht zielführend. Wir haben uns entschieden, mit der offensichtlichen Überkennzeichnung einer ganzen Reihe unserer Produkte zu leben und viel Aufklärungsarbeit zu leisten. Wir ducken uns vor der Kennzeichnungspflicht nicht weg und unsere Produkte werden nicht verwässert, sondern alle Produkte werden wie vorgeschrieben gekennzeichnet. Fortsetzung folgt.


¹ GHS: Globally Harmonized System , das von der UNO angeregte, in Europa und der Schweiz zwingend eingeführte System zur einheitlichen Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien


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